Psychotherapie

Verhaltenstherapie


Unter Psychotherapie versteht man die Behandlung psychischer Probleme wie beispielsweise Depressionen und Angststörungen. Ein Verfahren zur Behandlung dieser psychischen Störungen ist die Verhaltenstherapie. Dies ist ein Richtlinienverfahren, dass von der Krankenkasse bezahlt wird und durch das Psychotherapeutengesetz legitimisiert wird. Im Gegensatz zu anderen Richtlinienverfahren, wie beispielsweise der Tiefenpsychologie, liegt der Schwerpunkt der Verhaltenstherapie nicht auf der Biografie, sondern auf aktuellen Verhaltensweisen. So werden im Zuge der Verhaltenstherapie Problemlösekompetenzen erworben und mit Gefühlen und Gedanken gearbeitet, um das dysfunktionale Verhalten zu verändern. Somit werden neue Verhaltensweisen erlernt, die helfen psychische Probleme zu überwinden. Zudem lernen Sie mit Herausforderungen und Problemen in Ihrem Alltag umgehen zu können und diese eigenständig zu bewältigen.

Bei der Behandlung richten wir uns nach gesetzlich festgelegen Richtlinien. Nach drei Sprechstundensitzungen folgen vier probatorische Sitzungen, in denen die diagnostische Abklärung stattfindet. Im Anschluss kann eine Kurzzeittherapie im Umfang von 12 Sitzungen beantragt werden, die im Anschluss um weitere 12 Sitzungen verlängert werden kann. Eine Langzeittherapie kann aus bis zu 80 Sitzungen bestehen. In der Regel finden die Sitzungen einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Bei uns können Sie an Einzel- und Gruppentherapien teilnehmen.
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